Urteile zu
Suchmaschinen und
Suchmaschinenoptimierung
Der
Schwerpunkt der aktuellen Gerichtverfahren liegt derzeitig im Bereich der
Suchmaschinen. Um in diesen an möglichst prominenter Stelle gefunden zu
werden, wenden Webmaster die verschiedensten Optimierungsmethoden an. Nicht
immer sind diese allerdings legal, wie insbesondere die Diskussion um
Meta-Tags zeigt. Suchmaschinen wiederum finanzieren sich hauptsächlich aus
Werbeinnahmen. Dabei werden die Werbeeinblendungen an den von den
Werbekunden gebuchten Schlüsselwörtern fest gemacht. Ob hierbei auch
markenrechtlich geschützte Begriffe verwendet werden dürfen, beschäftigt die
Gerichte in vielen Ländern, insbesondere in den USA und Frankreich, aber
auch in Deutschland.
a.
Urteile zum Suchmaschinenrecht (mit Ausnahme der Metatag-Verfahren; gesammelt im
Anschluss)
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LG München I, Beschluss vom 31.3.2009, Az. 21 O 5012/09
Keine Störerhaftung für das Erscheinen eines Werbebanners neben einem
Video-Stream, der Urheberrechte der Antragsstellerin verletzt. Eine
Störerhaftung setze die Möglichkeit voraus, den Verstoß zu verhindern. Dies
sei hier weltfremd. Der Plattformbetreiber sei nicht auf Werbung aus
Deutschland angewiesen und die Wirtschaftlichkeit seines Angebots sei selbst
dann nicht gefährdet, wenn die gesamte aus Deutschland geschaltete Werbung
berücksichtigt werde.
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BGH, Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 139/07 -
pcb-pool
Wird bei
einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen
Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und
Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: „pcb“ als Abkürzung von „printed
circuit board“), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist
eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als
Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: „pcb-pool“)
auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter
einer Rubrik mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders
des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst
nicht verwendet wird.
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BGH, Urteil vom
22.01.2009 - I ZR 30/07 - Beta Layout
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen
übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes
Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr
zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen
sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann
erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik
mit der Überschrift „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des
Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht
verwendet wird.
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BGH,
Beschluss vom 22.01.2009, Az. I ZR 125/07 - Bananabay
Dem Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Ersten Richtlinie des
Rates 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. EG Nr. L 40 vom
11.2.1989, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Liegt eine Benutzung im Sinne
von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. a der Richtlinie 89/104/EWG vor, wenn ein
Dritter ein mit der Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des
Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als ein Schlüsselwort
(Keyword) zu dem Zweck angibt, dass bei Eingabe des mit der Marke
identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder
elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für
identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste
räumlich getrennten Werbeblock erscheint, dieser Verweis als Anzeige
gekennzeichnet ist und die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen
Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte
enthält?
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LG Berlin,
Urteil vom 13.1.2009, Az. 27 O 927/08
Wer verpflichtet ist, eine
Äußerung zu unterlassen und auf seiner Webseite eine Suchmaske von
Google eingebaut hat, ist auch dazu verpflichtet, bei Google unter
Hinweis auf die Rechtsverletzung auf eine Sperrung der Äußerung
hinzuwirken.
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OLG Braunschweig, Urteil vom 16.12.2008, Az. 2 U
138/08
AdWords - Siehe hierzu die News-Meldung
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LG
Saarbrücken, Urteil vom 10.12.2008,
Az. 9 O 258/08
Wer zur Unterlassung einer Äußerung
verpflichtet ist, darf den im Kern gleichen Vorwurf nicht mit anderen
Worten erneut auf seiner Website verbreiten und ist zudem dazu
verpflichtet, eine Löschung der ursprünglichen Inhalte aus dem Cache von
Google zu bewirken
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OLG Stuttgart,
Urteil vom 26.11.2008, Az. 4 U 109/08
Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch mehrdeutigen Snippet
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LG Düsseldorf,
Urteil vom 19.11.2008, Az.: 14c O 88/08
Die Verwendung einer
fremden Marke als Keyword stellt keine markenmäßige Benutzung dar.
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LG
Hamburg, Urteil vom
26.9.2008,
Az. 308 O 42/06
Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails der Google
Bildersuche (siehe auch Das LG
Hamburg und die Google Bildersuche - Analyse des Urteils)
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LG Hamburg, Urteil vom 26.9.2008, Az. 308 O 248/07
(Parallelverfahren zu
LG
Hamburg, Urteil vom
26.9.2008,
Az. 308 O 42/06)
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Der Betreiber einer
Suchmaschine haftet mangels Verletzung von Prüfpflichten nicht als
Störer, wenn er einem Hinweis auf ein persönlichkeitsrechtsverletzendes
Suchergebnis nachgeht und mit vertretbaren Argumenten eine
Rechtsverletzung verneint. Es fehlt dann an einer klaren
Rechtsverletzung.
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Bestätigung der
Rechtsprechung der Markenrechtswidrigkeit der Verwendung einer fremden
Marke als Keyword (siehe auch die News-Meldung
vom 23.8.2008)
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LG Braunschweig,
Urteil vom 7.5.2008, Az. 9 O 2946/07 (442)
Keine Markenrechtsverletzung durch die Google AdWords Option der "weitgehend
passenden Keywords", wenn das fremde Zeichen dort nicht bereits bei der
Schaltung der Anzeige aufgelistet wurde.
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OLG
München, Beschluss vom 6.5.2008, Az.: 29 W 1355/08,
MMR 2008, 541
Wenn die Verwendung von beschreibenden Begriffen (im
konkreten Fall "Lounge" und "Poster") im Rahmen von AdWords-Anzeigen,
bei Eingabe eines geschützten Zeichens als Suchwort zur Schaltung von
Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichenrechtsinhabers führt, liegt
hierin keine Kennzeichenrechtsverletzung.
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LG Braunschweig,
Urteil vom 23.4.2008, Az. 9 O 368/08 (41)
Die Benutzung eines Markennamens
als bloßes Keyword im Rahmen von
Google AdWords stellt einen
kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit
eine Markenverletzung dar.
Es ist
dem Anzeigenschalter jedoch nicht zumutbar, ständig die
Listen
auf neue Marken- oder Kennzeichenverletzungen verursachende Keywords hin zu
kontrollieren. Eine Verantwortlichkeit des Anzeigenschalters ist aber
grundsätzlich ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem er davon erfährt, dass seine
Anzeige auf ein geschütztes Zeichen reagiert, auch wenn dieses nicht in der
bei der Anzeigenschaltung angezeigten Liste der selbst eingegebenen oder von
Google hinzugesetzten Keywords enthalten ist.
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LG München I,
Beschluss vom 10.04.2008, Az.: 1HK O 5500/08
Die Nutzung
von beschreibenden Begriffen als AdWords, das zugleich markenrechtlich
geschützt ist, kann nach § 23 Ziff. 2 MarkenG privilegiert sein.
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LG Braunschweig, Urteil
vom 26.3.2008, Az.: 9 O 250/08 (022)
Die Nutzung einer Marke einer Kapitalanlagegesellschaft durch
Rechtsanwälte im Rahmen einer Google AdWords-Werbung stellt keinen
kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit keine Markenverletzung dar.
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LG
Hamburg, Urteil vom 6.3.2008, Az.: 315 O 906/07
Google hat eine marktbeherrschende Stellung. Ein Anspruch auf
Aufnahme in das AdWords Programm kann aber daran scheitern, dass das
Interesse von Google überwiegt, nicht aufgrund fremder Urheberrechtsverstöße
in eine Mithaftung zu geraten.
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Thüringer Oberlandesgericht,
Urteil vom 27.2.2008, Az.
2 U 319/07, MMR 2008, 408-414
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Thumbnails
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OLG
Frankfurt, Urteil vom 26.2.2007, Az. 6 W 17/08, MMR 2008, 471-473
Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword stellt keine
kennzeichenrechtlich relevante Benutzerhandlung dar, wenn bei Eingabe der
Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige
als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt
dargestellt wird.
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LG
Braunschweig, Beschluss vom 4.2.2008, Az.: 9 0 296/08 (28)
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im
Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit
eine Markenverletzung dar.
Erscheint die geschaltete Anzeige bei Google AdWords
aufgrund (leicht) falscher oder abweichender Schreibwesen, wenn weder in der
eigenen Keywordliste selbst noch in der erweiterten Liste der Begriff steht,
beginnt eine Verantwortlichkeit des Werbekunden erst ab Kenntnis. Dieser ist verpflichtet,
die Anzeige nach Kenntniserlangung durch Eingabe eines "auszuschließenden
Keywords" zu verhindern. Andernfalls haftet er auf Unterlassung.
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LG
Braunschweig, Beschluss vom 4.2.2008, Az.: 9 0 294/08 (26)
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen
von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und damit eine
Markenverletzung dar.
Erscheint die geschaltete Anzeige bei Google AdWords
aufgrund (leicht) falscher oder abweichender Schreibwesen, wenn weder in der
eigenen Keywordliste selbst noch in der erweiterten Liste der Begriff steht,
beginnt eine Verantwortlichkeit des Werbekunden erst ab Kenntnis. Dieser ist verpflichtet,
die Anzeige nach Kenntniserlangung durch Eingabe eines "auszuschließenden
Keywords" zu verhindern. Andernfalls haftet er auf Unterlassung.
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LG Hamburg, Urteil vom
4.2.2008, Az.: 315 O 870/07
Google hat eine
marktbeherrschende Stellung. Ein Anspruch auf Aufnahme in das AdWords
Programm kann aber daran scheitern, dass das Interesse von Google überwiegt,
nicht aufgrund fremder Urheberrechtsverstöße in eine Mithaftung zu geraten.
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LG Frankfurt, Beschluss
vom 30.1.2008, Az. 3-11 O 16/08
Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword i.V.m. der
Standard-Option "weitgehend passende Keywords" stellt keine
kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar.
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LG
Braunschweig, Urteil vom 30.1.2008, Az. 9 O 2958/07, K&R 2008,
191-192
AdWords
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OLG
Stuttgart, Urteil vom 17.1.2008, Az. 2 U 12/07
Bei dem in einer Produktsuchmaschine angebenen Preis
müssen Versand- und Lieferkosten angegeben werden.
Auch darf in der Suchmaschine kein anderer Preis als im
verlinkten Online-Shop genannt sein.
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LG Frankfurt
a.M., Urteil vom 2.1.2008, Az. 3-08 O 143/07 Die Schaltung von Werbung mittels eines Werbebanners auf einer Website, auf
der nahezu ausschließlich jugendgefährdende Medien sowie Raubkopien zum
Download angeboten werden, kann eine wettbewerbsrechtliche Störerhaftung
begründen.
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LG Hamburg, Urteil
vom 13.12.2007, Az.: 315 O 553/07
Google hat eine
marktbeherrschende Stellung. Ein Anspruch auf Aufnahme in das AdWords
Programm kann aber daran scheitern, dass das Interesse von Google überwiegt,
nicht aufgrund fremder Urheberrechtsverstöße in eine Mithaftung zu geraten.
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OLG München, Urteil
vom 6.12.07, Az.: 29 U 4013/07, K&R 2008, 381-383 = MMR 2008, 334 -335
Die Verwendung markenrechtlich geschützter Zeichen als Keywords stelt eine
kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.
Zum Trennungsgebot bei Suchmaschinen
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LG
Frankfurt a.M., Beschluss vom 5.12.2007, Az.: 2-03 O 526/07
Ein Access-Provider haftet nicht für fremde,
rechtswidrige Internetseiten, die über seinen Internet-Zugang aufgerufen
werden können.
Keine Pflicht zur Sperrung von Google
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LG Braunschweig, Urteil vom
28.11.2007, Az. 22 O 2623/07
Wort-/Bildmarken erlangen Kennzeichnungskraft nicht durch den rein
beschreibenden Wortbestandteil, sondern durch die spezielle graphische
Gestaltung bzw. die 3-Dimensionalität, die Zusammenschreibung der Wörter und
das Gesamtbild. All dessen kann sich derjenige, der die Marke in einem
Metatag oder als AdWord verwendet, technisch gar nicht bedienen.
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OLG
Köln, Urteil vom 12.10.2007, Az. 6 U 76/07, MMR 2008, 477-478
Die Verwendung einer fremden Marke in der Überschrift einer
Google AdWords Anzeige ist markenrechtswidrig.
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OLG Karlsruhe,
Urteil vom 26.9.2007, Az. 6 U 69/07, MMR 2008, 105-107
Ein Unternehmen, das bei Google Adword-Anzeigen bucht, ist
lauterkeitsrechtlich nicht verpflichtet es zu unterlassen, allgemeine,
beschreibende Begriffe als keywords zu verwenden, selbst wenn dies zur Folge
hat, dass eine Werbeanzeige erscheint, wenn ein Internet-Nutzer als
Suchbegriff eine Firmenbezeichnung eines Wettbewerbers eingibt, die die
gleichen Begriffe enthält.
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OLG Hamburg,
Beschluss vom 18.9.2007, Az. 5 W 102/07
Unzulässigkeit der Verwendung der URL m.gmail.com zur Weiterleitung, wenn
die Benutzung der URL gmail.com bereits verboten wurde
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OLG Köln,
Urteil vom 31.8.2007, Az. 6 U 48/07, MMR 2008, 50-52
Die Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword stellt keine
kennzeichenmäßige Benutzung dar und begründet auch keinen Wettbewerbsverstoß
unter dem Gesichtspunkt des sittenwidrigen, gezielten Abfangens von Kunden.
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OLG Stuttgart, Urteil v. 26.7.2007, Az.: 2 U 23/07
Die Benutzung eines Markennamens
als Keyword im Rahmen von Google
AdWords stellt einen
kennzeichenmäßigen Gebrauch dar.
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OLG Braunschweig, Urteil vom
12.07.2007, Az.: 2 U 24/07
Das OLG Braunschweig bestätigt seine bisherige Rechtsprechung,
wonach die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von
Google AdWords einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit eine
Markenverletzung darstellt.
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OLG Hamburg, Urteil vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06,
MMR 2007, 601-603
Haftung der Google GmbH als
Admin-C der Domain google.de
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LG Erfurt,
Urteil vom 15.3.2007,
Az 3 O 1108/05, MMR 2007, 393-394
Ein Berechtigter, der ein Werk im Rahmen
seines Internet-Auftritts allgemein und kostenlos zugänglich macht, erklärt
stillschweigend sein Einverständnis mit Vervielfältigungen, die mit dem
Abruf des Werkes notwendig verbunden sind. Dazu gehört auch die Erstellung
von Thumbnails von Bildersuchmaschinen.
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OLG Hamburg, Urteil vom
20.2.2007, Az. 7 U 126/06, K&R 2007, 210-212 = ZUM 2007, 490-491 = MMR
2007, 315-316
Kein Unterlassungsanspruch gegen mehrdeutige Snippets.
Vorinstanz: LG
Hamburg, Urteil vom 28.4.2006, Az.: 324
O 993/05
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LG Köln, Urteil vom 9.2.2007, Az. 81 O
174/06
Benutzung fremder Marken als AdWords ist eine Markenrechtsverletzung
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OLG Düsseldorf,
Urteil vom 23.01.2007, Az.: I-20 U 79/06, MMR
2007, 247-249 = WRP 2007, 440 ff. = CR 2007, 256-258
Die Verwendung
eines markenrechtlich
geschützten Begriffs als AdWord
stellt weder eine Marken- noch
eine Wettbewerbsrechts-verletzung dar.
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OLG Dresden, Urteil vom 9.1.2007, Az.: 14 U 1958/06,
K&R 2007, 269-271
Die Benutzung eines Markennamens als Keyword im Rahmen von Google AdWords
stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar.
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OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006, Az.: 2 W 177/06, MMR 2007, 249-252 =
WRP 2007, 437-440
Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord stellt
eine Verletzungshandlung dar.
AdWords sind markenrechtlich
wie Metatags zu behandeln.
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OLG
Braunschweig, Beschluss vom 5.12.2006, Az.
2 W 23/06, MMR 2007, 110-111 = WRP 2007, 435-437
Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord stellt
eine Verletzungshandlung dar.
AdWords sind markenrechtlich
wie Metatags zu behandeln.
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LG Berlin, Urteil vom
21.11.2006 - Az.: 15 O 560/06
Weitgehend passende Keywörter
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LG Leipzig,
Urteil vom 16.11.2006, Az.: 3 HK O 2566/06, MMR 2007, 265-266
Die Benutzung fremder Markennamen als Google AdWords ist wettbewerbswidrig
unter dem Gesichtspunkt eines sittenwidrigen gezielten Abfangens von Kunden
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LG
Braunschweig, Urteil vom 15.11.2006, Az. 9 O 1840/06 (261), MMR 2007,
121-122
Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als AdWord stellt
eine Verletzungshandlung dar.
AdWords sind markenrechtlich
wie Metatags zu behandeln.
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LG München
I, Urteil vom 26.10.06, Az.: 7 O 16794/06,
MMR 2007, 125-128
Eine AdWords-Anzeige ist noch nicht allein im Hinblick auf das gewählte
Werbemedium unsachlich.
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OLG
Hamburg,
Beschluss vom 11.9.2006, Az.: 3 W 152/06
Zur Aktualisierung eines Preises in einer Preissuchmaschine
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KG Berlin,
Beschluss vom 18.8.06, Az.: 5 W 190/06
Erlangt ein Werbetreibender Kenntnis davon, dass seine Anzeige auf einer
rechtswidrigen Domain erscheint, muss er dagegen Maßnahmen ergreifen.
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OLG Hamburg,
Urteil vom 4.5.2006, Az. 3 U 180/04, MMR 2006, 754 = K&R 2006, 520-524
Bei Unterlassungsansprüchen wegen Rechtsverletzungen Dritter im Rahmen des
AdWord-Programms ist Google Deutschland nicht passivlegitimiert.
Vorinstanz:
LG Hamburg,
Urteil vom 21.09.2004 - 312 O 324/04, MMR 2005, 631-634
LG
Hamburg, Urteil vom 28.4.2006, Az.: 324
O 993/05
Eine Suchmaschine haftet ab Kenntnis für Rechtsverletzungen. Sie ist auch
dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um gleichartige
Rechtsverletzungen zukünftig zu vermeiden.
Berufungsinstanz: OLG
Hamburg, Urteil vom 20.2.2007, Az. 7 U 126/06
KG Berlin,
Beschluss vom 20.03.2006, Az.: 10 W 27/05,
MMR 2006, 392
Eine Suchmaschine haftet erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.
LG Hamburg,
Urteil vom 22.2.2006, Az. 308 O 743/05, MMR 2006, 697 ff. Die rechtswidrige Nutzung eines Bildes auf der eigenen Website kann eine
Störerhaftung für eine Darstellung in der Bildersuche von Google
begründen.
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KG Berlin,
Urteil v. 10.02.2006, Az.: 9 U 55/05,
MMR 2006, 393-395 Beweislast bei der Haftung einer
Meta-Suchmaschine Vorinstanz:
LG Berlin,
Urteil vom 22.2.2005, Az: 27 O
45/05
-
LG Braunschweig,
Urteil vom 28.12.2005, Az. 9 O 2852/05 (388), K&R 2006, 143 = MMR
2006, 178
AdWords sind rechtlich wie Meta-Tags zu behandeln
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LG Bielefeld,
Urteil vom 28.11.2005, Az.: 20 S 49/05 (Entscheidung der Vorinstanz
Amtsgericht Bielefeld),
ZUM 2006, 652-653
Zur Haftung einer Bildersuchmaschine für Thumbnails
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LG München, Beschluss vom
27.10.2005, Az.: 9 HK O 20800/05
Nach dem Beschluss stellt die
Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords
einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenverletzung dar.
Beschluss ohne Entscheidungsgründe!
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OLG Dresden,
Urteil vom 30.08.2005,Az.: 14 U 0498/05
Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei der bloßen Verwendung des
Wortbestandteils "Plakat 24" als AdWord scheidet aus, da die
Wortbestandteile nicht prägend sind.
Berufungsverfahren zu LG Leipzig, Urteil vom
08.02.2005, Az.: 5 O 146/05
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LG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2005, Az.: 34 O 51/05,
http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Duesseldorf-20050427.html
Wer eine fremde Marke nicht zur Kennzeichnung seiner eigenen
Dienstleistungen, sondern bei einem Link offen zur Bezeichnung und
allein für einen Hinweis auf fremde Dienstleistungen benutzt, verletzt
nicht fremde Markenrechte.
Jeder,
der eine Webseite in das Internet stellt, gibt sein Einverständnis damit
zu erkennen, dass durch Links auf diese verwiesen wird. Es liegt gerade
im Wesen des Internets, dass diese Links unter verschiedenen Rubriken
erfassbar sind und damit durch Suchmaschinen über themenverwandte
Verknüpfungen virtuell verbunden werden.
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LG Düsseldorf,
Urteil vom 30.03.2005, Az.: 2a O 21/05
Pseudo-Suchmaschinen-Urteil
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AG Charlottenburg, Urteil
vom 25.2.2005, Az. 234 C 264/04
Die
spezialgesetzlichen Vorschriften des Teledienstgesetzes sind auf
Suchmaschinenbetreiber nicht anwendbar
Eine
Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzungen erst ab Kenntnis.
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Amtsgericht Bielefeld,
Urteil v. 18.02.2005 - Az.: 42 C 767/04, MMR 2005, 556-557
(bestätigt vom
LG Bielefeld)
Auf die Speicherung eines Bildes als Thumbnail durch eine Bildersuchmaschine
kann § 9 Abs. 2 TDG keine Anwendung finden, da die Speicherung nicht nur
kurzzeitig erfolgt und allein der Übermittlung der Information dient,
sondern im Suchindex auch für weitere Anfragen vorgehalten wird.
§
11 TDG ist auf die Speicherung in einem Suchindex eines
Suchmaschinenbetreibers nicht anzuwenden, da die Informationen nicht im
Auftrag des Nutzers gespeichert werden.
Die Erstellung von Thumbnails durch Bildersuchmaschinen ist jedoch nach § 10
TDG privilegiert. Danach muss die Speicherung nicht wie bei § 9 Abs. 2 TDG
kurzzeitig, sondern lediglich zeitlich begrenzt sein. Dies ist der Fall, da
die Speicherung nur bis zum nächsten "crawlen" erfolgt. Die
Zwischenspeicherung ist technisch bedingt, da Suchanfragen ansonsten nicht
zeitnah beantwortet werden könnten.
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LG Düsseldorf, Urteil vom
30.3.2005, Az 2a O 10/05 Markenrechtliche Haftung einer Pseudo-Suchmaschine
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LG Berlin,
Urteil vom 22.2.2005, Az: 27 O
45/05, MMR 2005, 324-326 = CR 2005, 530-532
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine
Metasuchmaschine
1.
Suchmaschinen trifft insbesondere dann eine Störerhaftung, wenn ein
Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine zumutbare Prüfung,
insbesondere nach einer Abmahnung oder Klageerhebung ergeben hätte, dass mit
dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird.
2. In
Sachen Störerhaftung besteht kein Unterschied zwischen einer Suchmaschine
und einer Metasuchmaschine. Dass letztere keine eigenen Crawler einsetzt,
vermag eine unterschiedliche rechtliche Betrachtung nicht zu rechtfertigen.
Auch Metasuchmaschinen verwenden Software, die die Ergebnisse anderer
Suchmaschinen abfragt und, aufgrund dessen die jeweiligen Ergebnisse
angezeigt werden. Es ist nicht dargetan, dass es einen unzumutbaren Aufwand
darstellen würde, die URL-Adressen der angegriffenen Einträge zu blocken und
damit deren künftige Anzeige zu verhindern.
3. Der
Betreiber einer Meta-Suchmaschine haftet auch dann als Mitstörer für die
Darstellung eines Eintrags einer abgefragten Suchmaschine, wenn er das
Abfrage-Ergebnis nach Abmahnung nicht selbst reproduzieren kann.
Hinweis: Berufungsurteil:
KG Berlin,
Urteil v. 10.02.2006, Az.: 9 U 55/05
-
LG Leipzig, Urteil vom
08.02.2005, Az.: 5 O 146/05, MMR 2005, 622-624
AdWords
-
LG Düsseldorf,
Beschluss vom 19.01.2005, Az. 2a 0 10/05
Ein
Suchmaschinen-Betreiber darf fremde Marken- und Namensrechte jedenfalls dann
nicht mit Werbe-Anzeigen für direkte Mitbewerber verknüpfen, wenn deren
Anzeigen optisch stark hervorgehoben sind und das Suchergebnis des
Markeninhabers nicht in branchen-üblicher Form verlinkt ist.
-
LG Berlin,
Beschluss vom 13.01.2005, Az.: 27 O 573/04, MMR 2005, 785-786
Einer Suchmaschine, die eine Seite wegen rechtswidriger Inhalte aufgrund
einer einstweiligen Verfügung sperrt,
ist es technisch nicht möglich, kerngleiche bzw. gleichartige
Rechtsverletzungen in einem vorgezogenen Filterverfahren zu erkennen und zu
sperren. Dem Betreiber obliegt nur die Einhaltung des Unterlassungsgebots
bzgl. der vom Verbotstenor umfassten konkreten Einträge in der Trefferliste
der Suchmaschine.
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LG
Hamburg,
Urteil vom 21.12.2004, Az.: 312 O 950/04
, MMR 2004, 629-630
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes
Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keine Markenrechtsverletzung
dar. Die AdWords-Werbung von Google trennt ausreichend zwischen freien
Suchergebnissen und Anzeigen, so dass keine Verschleierung von
Wettbewerbshandlungen (§ 4 Nr.3 UWG) vorliegt.
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LG Hamburg,
Urteil vom 21.09.2004 - 312 O 324/04, MMR 2005, 631-634
Die Verwendung eines
markenrechtlich geschützten Kennzeichens als Auslöser für eine Werbeanzeige
stellt weder eine Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung dar,
solange der geschützte Begriff nicht auch innerhalb der Anzeige verwendet
wird.
Einen
Suchmaschinenbetreiber trifft
keine umfassende Prüfungspflicht
für AdWords Anzeigen. Er
haftet für rechtswidrige Anzeigen erst ab Kenntnis.
Berufungsurteil:
OLG Hamburg, Urteil
vom 4.5.2006, Az. 3 U 180/04
-
LG Berlin, Urteil vom
9.9.2004, Az. 27 O 585/04, MMR 2005, 786-788
Spezialgesetzliche Vorschriften des Teledienstegesetzes, nach denen die
Verantwortlichkeit eines Suchmaschinenbetreibers zu beurteilen wäre,
bestehen nach der geltenden Rechtslage nicht. Auch dann, wenn beim Setzen des Hyperlinks keine Prüfungspflicht verletzt
wird, kann eine Störerhaftung begründet sein, wenn ein Hyperlink
aufrechterhalten bleibt, obwohl eine nunmehr zumutbare Prüfung, insbesondere
nach einer Abmahnung oder Klageerhebung ergeben hat, dass mit dem Hyperlink
ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird. Eine Suchmaschine haftet selbst dann, wenn sie die Rechtsverletzung selber
nicht mehr reproduzieren kann.
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OLG Hamburg,
2.9.2004, Az.: 5 W 106/04, MMR 2005, 53 Das bloße Geschehenlassen einer Verknüpfung von Internetdaten einer
Homepage zu einer verwechslungsfähigen Geschäftsbezeichnung durch
Suchmaschinen begründet noch keine Störerhaftung des Inhabers der
Homepage, wenn die Verwendung der Internetdaten für sich genommen
rechtlich zulässig ist.
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OLG Köln,
Beschluss v. 8.6.2004, Az.: 6 W 59/04, K&R 2006, 240-242
Die Werbemaßnahme der Verwendung einer fremden Marke als Keyword stellt sich
unter den Gesichtspunkten sowohl des unzulässigen Anhängens an einen fremden
guten Ruf als auch der unzulässigen Kundenumleitung als gem. § 1 UWG
sittenwidrig dar.
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LG München I,
Beschluss vom 2.12.2003 Az. 33 O 21461/03, IT-Rechtsberater 2004,
172-173 = MMR 2004, 261-262 Ad Words Die Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens durch den Werbekunden
einer Suchmaschine als Keyword, das bei der Eingabe als Suchwort eine
Werbeeinblendung des Kunden veranlasst, stellt eine markenmäßige Benutzung
dar. Den Betreiber der Suchmaschine trifft grundsätzlich keine Verpflichtung zur
Überprüfung der von seinen Werbekunden gebuchten Schlüsselbegriffe im
Hinblick auf eine Verletzung der Rechte Dritter.
Nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit der Verwendung bestimmter
Keywords ist der Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, innerhalb angemessener
Zeit die rechtswidrige Anzeige zu löschen.
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LG Hamburg, Urteil vom 5.9.2003,
Az 308 O 449/03
Die grafische Gestaltung eines
Links mittels eines
verkleinerten Bildes ("Thumbnail"),
das sich auf der Originalseite
befindet, stellt eine
urheberrechtlich relevante
Nutzungsbehandlung dar. Diese
bedarf der Zustimmung des
Rechteinhabers.
Im deutschen Urheberrecht gibt
es keine Regelung hinsichtlich
eines "allgemeinen Interesses
der Nutzer des Internets".
Wenn
jemandem verboten wurde, einen Begriff ("weinlust") zu benutzen, verstößt
er auch dann gegen dieses Verbot, wenn die entsprechende Seite zwar über seine
Website nicht mehr verlinkt ist, aber noch über die Links von Suchmaschinen
darauf zugegriffen werden kann, weil die Unterseite nicht gelöscht wurde.
Der Schuldner eines
gerichtlichen Verbots seiner Webseite muss sich nicht um die Herausnahme seiner
Seite aus Datenbanken von Suchmaschinen kümmern. Er kann sich darauf
verlassen, dass diese regelmäßig aktualisiert werden.
Ist
einem Schuldner die Verwendung einer von ihm neu eingerichteten Domain
untersagt, kann ihm nicht als schuldhafte Zuwiderhandlung gegen dieses
Unterlassungsgebot angelastet werden, wenn später noch über Suchmaschinen auf
die verbotene Domain verwiesen wird, weil weder der Schuldner noch sein Provider
die Möglichkeit hat, Zugriff auf die Datenbanken der Betreiber der
Suchmaschinen zu nehmen.
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LG Berlin,
Beschluss vom 12.1.2001 - 15 O 22/01, K&R 2001, 171 "Keyword Advertising" verstößt unter den Gesichtspunkten der Ausbeutung
des guten Rufs sowie der Kundenumleitung gegen die guten Sitten lauteren
Wettbewerbs.
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LG München I,
20.09.2000 – 7 HKO 12081/00, MMR 2001, 56
Markenrecht,
Suchmaschinen
Im
Internet besteht grundsätzlich eine Haftung nach §§ 14, 15 MarkenG bei
entsprechenden Verletzungshandlungen, die durch Verwendung von geschützten
Kennzeichnungen in Links, Hyperlinks oder Metatags erfolgt.
Der
Betreiber einer Suchmaschine leistet keinen urheberrechtlich relevanten Beitrag,
aus dem sich eine willentliche, objektive kausale Mitwirkung an einer
rechtswidrigen Beeinträchtigung ergibt. Ihm ist es nicht zuzumuten,
wettbewerbsmäßige oder markenrechtliche Unterlassungsansprüche zu prüfen und
ggf. Eintragungen abzulehnen. Eine derartige Verpflichtung besteht nur bei
offenkundigen kennzeichenrechtlichen Verletzungshandlungen, die sich jedermann
ohne genauere Kenntnisse des Markenrechts und ohne Inanspruchnahme fachkundiger
Hilfe aufdrängen.
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LG Hamburg, Urteil
vom 16.2.2000, Az. 315 O 25/99, CR 2000, 392-398 Unzulässige Rufausbeutung mittels keyword buys
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OLG Frankfurt/M.,
13.04.2000 – 6 U 197/99, MMR 2000, 488
Wettbewerbsrecht
Dem
Anbieter einer Internetsuchmaschine, die Stellensuchenden mit Hilfe von Links zu
Webseiten Stellen anbietender Unternehmen leitet, kann nicht unter dem
Gesichtspunkt irreführender Füllanzeigen der Vorwurf gemacht werden, er veröffentliche
Stellenangebote, ohne von den Unternehmen beauftragt zu sein, die die Stellen zu
vergeben haben (Leitsatz des Gerichts).
Markenrecht
Der
Betreiber einer Website ist auch dann dafür verantwortlich, dass im Internet
von einer Suchmaschine unter dem Suchwort einer fremden Marke auf die
Domain-Adresse seiner Homepage hingewiesen wird, wenn er diesen Hinweis nicht
veranlasst hat.
Die
Annahme einer Störerstellung setzt nicht voraus, dass eine dauerhafte
Verhinderung von Links möglich ist.
b.
Metatags-Verfahren / Keyword-Spamming / Cloaking / Doorway Pages
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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom
3.3.2009, Az. 6 W 29/09
Fehlende markenmäßige Verwendung einer Marke als Metatag, wenn sich bereits
aus der Trefferliste ergibt (Snippet!), dass der Begriff nicht auf die
Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen
hinweisen soll.
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OLG Frankfurt a.M., Urteil vom
10.1.2008, Az. 6 U 177/07
Zur Verwechslungsgefahr bei der Verwendung einer fremden Marke
("Sandra-Escort") als Metatag.
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BGH, Urteil vom
8.02.2007, Az.: I ZR 77/04 Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als
Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann
auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung
auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht.
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OLG
Hamm, Urteil vom 1.3.2007, Az. 4 U 142/06, K&R 2007, 410 ff.
Zur Einstufung einer Website als Suchmaschinen-Spam durch ein Filterprogramm
Versäumnisurteil vom 18.5.2006, Az.: I ZR 183/03,
WRP 2006, 1513-1516
Das Verwenden fremder Kennzeichen und Marken als Metatags stellt einen
Markenrechtsverstoß dar.
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OLG Düsseldorf,
Urteil vom 14.2.2006,
Az.: I-20 U 195/05,
MMR 2006, 396-398
Zur Verwendung von Marken als Meta-Tags
und als Dateinamen
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KG Berlin,
Urteil v. 10.02.2006, Az.: 9 U 105/05
Der Betreiber einer Webseite, die in den Frame einer anderen Website
eingebunden ist, haftet nicht für von derem Betreiber mittels Meta-Tags
begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzung
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LG
Hamburg,
Urteil v. 13.12.2005, Az.: 312 O 632/05
Die Verwendung einer
fremden Marke als Meta-Tag stellt keine Markenverletzung dar, wenn
kein Konkurrenzangebot zu den Waren und/oder Dienstleistungen des
Markeninhabers angeboten wird.
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LG Hamburg, Beschluss vom
22.4.2005, Az. 315 O 260/05
Die Benutzung
von Markennamen bei der Verwendung von
Doorway Pages /
Cloaking verstößt gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht
(Anmerkung:
Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz ohne Entscheidungsgründe)
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OLG Hamm, Urteil vom
9.12.2004, Az 4 U 115/04 (Verzichtsurteil ohne Gründe)
Wettbewerbsrecht
Zwar ist es unerfreulich, wenn Hunderte von Namen
und Begriffen im Body einer Webseite verwendet werden, die nicht in
einem Zusammenhang mit der sichtbaren Seite stehen, die Schwelle zur
Wettbewerbswidrigkeit ist damit aber noch nicht überschritten.
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LG München I,
Urteil vom 24.06.2004, Az. 17 HK O 10389/04, MMR 2004, 689-690
Die Benutzung einer fremden Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung als
Meta-Tag in den Quellcodes von Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung
gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG dar.
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LG Essen, Urteil vom 26.5.2004 (Az. 44 0 166/03), MMR 2004, 692
Wettbewerbsrecht
Ein Mitbewerber verschafft sich einen nach § 1 UWG
als unlauter zu bewertenden Wettbewerbsvorteil, wenn er durch das
konkurrierende Auflisten vieler hundert Meta-Tags ohne jeden
inhaltlichen Zusammenhang zu seiner sichtbaren Internet-Seite erreichen
will, dass seine Seite bei Verwendung gängiger Suchmaschinen an einer
der vorderen Stellen benannt und von Nachfragern frequentiert wird.
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OLG Hamburg,
Urteil v. 06.05.2004, Az.: 3 U 34/02,
MMR 2005, 186-188 = K&R 2005, 45-47
Ob die Verwendung
fremder Zeichen als Meta-Tag oder in der Benutzungsform der "weiß auf
weiß-Schrift" überhaupt einen kennzeichnenden Gebrauch im Sinne der
Verletzungstatbestände des MarkenG darstellt, ist im jeweils konkreten
Einzelfall zu entscheiden. Maßgeblich ist, welche Vorstellungen der
Verbraucher bei Aufruf des konkreten Zeichens und der ihm sodann
gezeigten Trefferliste haben wird.
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OLG Düsseldorf,
Beschluss vom 17.02.2004, Az. I 20 U 104/03 Die Verwendung von fremden Marken in Meta-Tags stellt regelmäßig keine
Marken- oder Wettbewerbsrechtsverletzung dar. Diese ist weder eine
kennzeichenmäßige Nutzung noch ein "unlauteres Abfangen von Kunden" oder
eine "Täuschung des Verkehrs".
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OLG Karlsruhe,
Urteil vom 22.10.2003, Az 6 U 112/03
Die Benutzung einer fremden Marke als Metatag in den Quellcodes von
Websites stellt eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gem. § 14 Abs.
2 Nr. 2 MarkenG.
Auch die andersartige Ausführung und Schreibweise des Wortzeichens der
Marke führt nicht aus dem Schutzbereich des § 14 Markengesetz heraus.
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OLG Düsseldorf, Urteil
vom 15.07.2003, Az 20 U 21/03
Die Verwendung der Unternehmenskennzeichnung "Impuls" als Meta-Tag
stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne von § 15 MarkenG dar.
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OLG Düsseldorf,
Urteil vom 1.10.2002, Az 20 U 93/02
Metatags sind jedenfalls solange wettbewerbsrechtlich nicht zu
beanstanden, wie es sich um allgemeine Begriffe der Alltags- oder
Fachsprache handelt. Deren Benutzung verstößt weder unter dem
Gesichtspunkt des unlauteren Abfangens von Kunden, des unlauteren
Anlockens, der Belästigung oder Täuschung der Internetnutzer gegen das
UWG.
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LG Düsseldorf,
Urteil vom 27.03.2002, Az 12 O 48/02, CR 2002, 610-613
Die Verwendung von Metatags, die in keinem sachlichen Zusammenhang zu
den auf einer Internetseite bereitgehaltenen Informationen und Inhalten
stehen, ist, unter den Aspekten der Belästigung, des übertriebenen
Anlockens und gezielten Abfangens von Kunden im Sinne von § 1 UWG sowie
der Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die
bereitgehaltenen Inhalte gemäß § 3 Satz 1 UWG wettbewerbswidrig.
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LG Hamburg, Urteil vom
13.07.2001, Az. 416 O 63/01, CR 2002, 136
Das Setzen eines Metatag unter Verwendung eines fremden Kennzeichens
stellt eine kennzeichenmäßige und damit markenrechtlich relevante
Benutzung bereits dann dar, wenn das Kennzeichen über eine Internetsuche
für den Nutzer zumindest mittelbar wahrnehmbar ist. Dass der unkundige
Nutzer die Verwendung des fremden Kennzeichens nicht unmittelbar sieht,
ist belanglos.
Wer ein fremdes Kennzeichen als Metatag verwendet, kann sich auf den
Erschöpfungsgrundsatz des § 24 MarkenG berufen, wenn er die
entsprechenden Waren tatsächlich anbietet.
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LG Hamburg,
Urteil vom 06.06.2001, Az. 406 O 16/01, CR 2002, 374-375
Die Benutzung eines fremden Namens als Meta-Tag einer Homepage, die
keinerlei Bezug zur Person des Namensträgers aufweist, verletzt dessen
Namensrecht aus § 12 BGB.
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LG
Hamburg, Urteil vom 22.5.2001, Az 312 O 145/01, CR 2002, 229 (nur Leitsätze)
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LG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 13.9.2000, Az 2- 06 O 248/00, K&R 2001, 173- 174
Bannerwerbung bei Suchmaschinen stellt keinen Wettbewerbsverstoß unter
dem Gesichtspunkt des gezielten Abfangens von Kunden dar.
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OLG München, Urteil
vom 06.04.2000, Az 6 U 4123/99, CR 2000, 461-462
Die
Verwendung einer fremden Marke in Meta-Tags ist eine Markenbenutzung.
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LG Frankfurt am Main,
Urteil vom 03.12.1999, Az. 3-11 O 98/99, MMR 2000, 493-495 Der Inhaber einer Marke hat gegen einen Konkurrenten einen
Unterlassungsanspruch, dessen Webseite bei Eingabe des Markennamens in
einer Suchmaschine als Ergebnis erscheint. Der Konkurrent hat dies durch
geeignetes Handeln zu verhindern, etwa durch das Anpassen der Meta Tags.
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LG Hamburg,
Beschluss vom 13.09.1999, Az 315 O 258/99, CR 2000, 121-122 Die Benutzung einer fremden Marke als Metatag hat ungeachtet der nur
mittelbaren Wahrnehmbarkeit markenrechtliche Relevanz.
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