Urteile zu Linking und Markenrecht (insbesondere die Explorer-Fälle; betreffen auch
Haftungsfragen)
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Bundespatentgericht,
Urteil vom 16.2.2004, 30 W (pat) 199/02, MMR 2004, 405-406
Markenrecht
Die eingetragene Marke "EXPLORER" ist
wegen Nichtigkeit zu löschen. Es handelt sich bei ihr um eine beschreibende und
damit freihaltungsbedürftige, nicht unterscheidungskräftige Sachangabe (§ 8
Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 MarkenG).
Markenrecht
Die
Bezeichnung eines Links "Anwalt Suchservice" ist eine rein
beschreibende Angabe einer Dienstleistung und erfüllt daher nicht den
Verletzungstatbestand des § 14 II 2 MarkG.
Markenrecht,
Haftung
Markenrecht,
Explorer
Zu
diesem Verfahren gibt es auch zahlreiche Berichte der Presse.
Eine
Übersicht findet sich auf Links
& Law.com.
Markenrecht
Das
Anbringen eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige
Benutzung im Sinne von § 14 MarkenG dar.
Markenrecht,
Explorer
Zu
diesem Verfahren gibt es auch zahlreiche Berichte der Presse.
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Übersicht findet sich auf Links
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Markenrecht,
Haftung, Explorer
Ein
Surface Link, der lediglich zur Eingangsseite eines Internetangebots weist, ist
nach § 5 II TDG privilegiert.
Für
ein Zueigenmachen eines Inhalts und damit für die Anwendung von § 5 I TDG
kommt es entscheidend auf die Verkehrsauffassung an, welche bestimmt, ob der
Linksetzer bei den in Betracht kommenden Nutzern den Eindruck erweckt, er wolle
die fremde Leistung als eigene erbringen und demnach auch die Inhalte und
Kennzeichnungen billigen und verantworten, oder ob er zureichende Distanz zu dem
fremden Dokument hält und dieses trotz der hergestellten Verbindung nach wie
vor als fremde Leistung erscheint.
Nach
Zugang einer Abmahnung dauert die Privilegierung des § 5 II TDG noch kurze Zeit
an. Das in den Anwendungsbereich von § 5 I TDG führende positive Wissen um die
(mögliche) Rechtsverletzung ist erst nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums
zur erforderlichen unverzüglichen Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher
Hinsicht sowie zur technischen Löschung des Hyperlinks und damit zur
Beseitigung der zum gerügten Rechtsverstoß führenden programmtechnischen
Verknüpfung gegeben.
Zu
diesem Verfahren gibt es auch zahlreiche Berichte der Presse.
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Übersicht findet sich auf Links
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Markenrecht,
Explorer
Auch
wenn mit einem Link ohne gewerblichen Hintergrund Informationen zur Verfügung
gestellt werden sollen, ändert dies nichts daran, dass objektiv eine Förderung
wirtschaftlicher Interessen des Betreibers der verlinkten Website vorliegt und
damit in den Geschäftsverkehr eingegriffen wird.
Zu
diesem Verfahren gibt es auch zahlreiche Berichte der Presse.
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Markenrecht,
Explorer
Zu
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Markenrecht,
Explorer
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Markenrecht,
Explorer
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OLG Schleswig,
19.12.2000 – 6 U 51/00, K&R 2001, 220; information
on the first instance verdict here.
Markenrecht
Eine
geschäftliche Nutzung einer Homepage folgt nicht allein daraus, dass sie Links
zu den Seiten anderer Internetanbieter enthält, die geschäftliche Zwecke
verfolgen.
Markenrecht,
Explorer
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Markenrecht,
Explorer
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Markenrecht,
Explorer
Das
Setzen eines Hyperlinks mit der Bezeichnung eines Softwareprogramms stellt ein
Handeln im geschäftlichen Verkehr dar.
Zu
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Markenrecht,
Haftung, Explorer
Mit
dem bewussten Setzen eines Links auf die Internetseite eines Dritten, macht sich
der Anbieter den fremden Inhalt zu Eigen und bleibt für dieses Tun nach § 5 I
TDG verantwortlich.
Zu
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Markenrecht,
Explorer
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Markenrecht
Die
Eröffnung eines Downloads von anderen Internetseiten stellt keinen der in § 14
III MarkenG genannten Verletzungstatbestände dar. Allein in der Nennung der
Download-Möglichkeit durch einen Link liegt keine Markenrechtsverletzung.
Markenrecht,
Explorer
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Markenrecht,
Explorer
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