Urteile zu Hyperlinks
und Strafrecht
Ins
Gefängnis gebracht, hat meines Wissens nach, noch niemanden ein Link, doch
zu strafrechtlichen Verfahren haben Links schon mehrmals geführt. Dabei geht
es u.a. um die Frage, ob strafrechtlich relevante Inhalte auch durch
Hyperlinks zugänglich gemacht werden und entsprechend eine Strafbarkeit
besteht:
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OLG Stuttgart, Urteil
vom 24.4.2006, Az. 1 Ss 449/05, MMR 2006, 387-390
Bestätigung des Freispruchs durch das LG Stuttgart
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LG Stuttgart, Urteil
vom 15.6.2005, Az.: 38 Ns 2 Js 21471/02,
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/LG-Stuttgart.pdf,
MMR 2005, 715-717 Es liegt keine Beihilfe zur Volksverhetzung vor, wenn verbotene
Naziwebseiten nur zur Dokumentation der Zeitgeschichte unter erkennbarer
Distanzierung vom Inhalt der Seiten verlinkt werden.
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AG
Stuttgart, Urteil vom 07.10.2004, Az.:
2
Ds 2 Js 21471/02, MMR 2005, 334 = CR 2005, 69-70
Zur Strafbarkeit von Links zu u.a. volksverhetzenden Inhalten
Wer
einen Link auf eine Seite mit rechtswidrigen Inhalt setzt, macht sich nur
strafbar, wenn er weiß, dass ein rechtswidriger Inhalt vorhanden ist.
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