|
Urteile zum
Domain-Recht
(Diese Rubrik befindet sich erst im Aufbau und
enthält bislang nur einige wenige Entscheidungen)
-
LG Düsseldorf,
Urteil vom 18.06.1998,
Az.: 4 O 160/98
1. Die Verwendung einer Domain kann Namens- oder
Kennzeichenrechte begründen, wenn sie aus einer unterscheidungskräftigen
Bezeichnung besteht, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name oder
besondere Geschäftsbezeichnung des Inhabers gewertet wird. 2. Einer Kurzbezeichnung, z. B. in Form einer kurzen Buchstabenfolge, ist nach
der heutigen Lebenswirklichkeit Namensschutz zuzusprechen, auch wenn diese als
Wort nicht aussprechbar ist.
|