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     Der Herr des Links – Die zwei Frames

3. Welche Nachteile haben Frames?

  • In der Adresszeile des Browsers wird normalerweise die URL des Dokuments angezeigt, das gerade gelesen wird. Im Falle dieser Webseite http://www.linksandlaw.de/framing.htm. Zum Erstellen einer Webseite mit Frames bedarf es allerdings einer Frameset-Datei, die selber gar keinen Inhalt hat, sondern nur Angaben über die Präsentation anderer Dokumente enthält. Sie legt z.B. die Größe und die Zahl der Frames fest. Der Name dieser Datei erscheint im Browser, nicht der des Dokuments, das in einem Frame angezeigt wird (siehe zur besseren Illustration auch das unter 1. angeführte Beispiel). Die URL ändert sich damit beim Surfen durch die Website nicht. Probleme bereitet dies im Hinblick auf das Setzen eines Lesezeichens oder eines Links. Diese führen nicht zu einer Unterseite, sondern immer zur Startseite. Möglich ist zwar auch das Setzen eines Links zu einem einzelnen Frame, doch wird dieser Inhalt nach dem Betätigen des Links geladen, nicht aber das ganze Frameset. Das kann dazu führen, dass ein Frame mit einem Navigationsmenü nicht geladen wird und der Nutzer sich auf der Unterseite in einer Sackgasse befindet (im Beispiel unter 1. könnte ein Link auch nur zu http://www.linksandlaw.de/logo3.htm gesetzt werden. Jetzt fehlt das Menü aus dem linken Frame). Will ein Webmaster dies verhindern, kann er dafür sorgen, dass das Frameset automatisch per JavaScript nachgeladen wird. Wie ein solches Skript aussieht, kann man sich bei javascripts24.de oder java-fun.de anschauen.

  • Die Spider von Suchmaschinen suchen nach Inhalten im Netz. Ein Frameset weist einen solchen allerdings grds. nicht auf. Es besteht daher die Gefahr, dass sämtliche Unterseiten ignoriert werden, weil die Spider zu ihnen nicht vordringen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, innerhalb sog. noframes-Tags Informationen zur Verfügung zu stellen, die von Frame-fähigen Browsern ignoriert werden, aber von Suchmaschinen und älteren Browsern, die Frames nicht darstellen können, gelesen werden.  Hier kann Suchmaschinen über Links ein Weg bereitet werden, über den sie ins Innere einer Website gelangen können. Für Nutzer, deren Browser Frames nicht unterstützen, kann eine Mitteilung verfasst werden, die ihnen angezeigt wird. Anzutreffen ist im World Wide Web etwa die Formulierung: "Ihr Browser unterstützt leider keine Frames". Links im noframe-Bereich alleine lösen das Problem der Suchmaschinen allerdings nicht vollständig. Zwar werden die Unterseiten dann in den Suchergebnissen aufgeführt, jedoch wird nach ihrem Anklicken nur diese Unterseite geladen, nicht aber das Frameset. Es handelt sich um das bereits angesprochene Problem, dass das Frameset per JavaScript nachgeladen werden muss.

  • Frames können blinden Menschen Schwierigkeiten bereiten. Zum einen benutzen sie zum Teil noch Spezialbrowser, die Frames nicht unterstützen, zum anderen haben sie Probleme, per Tastatur von einem Frame zum anderen zu gelangen. Um ihnen einen optimalen Überblick über den Aufbau und die Inhalte einer Webseite zu vermitteln, sollten die einzelnen Frames möglichst exakt bezeichnet werden. Gem. dem am 1.5.2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz sind Ministerien und Behörden sogar dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte so zu gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können (§ 11 I 1 BGG). Damit für blinde Menschen eine Website nicht als unübersichtlich erscheint, sollte daher auf Frames entweder ganz verzichtet werden oder wenigstens Wert auf eine klare Benennung gelegt werden.

Quellen: Subotnik.net, Probleme mit Frames, Stelios Tsaousidis, Suchmaschinen und Frames, Marlem-Software.de, Richtlinien für behindertengerechte Webseiten

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Überblick über die Rubrik "Framing"

Einleitung

1. Was sind überhaupt Frames?

 

2. Wie beurteilen Gerichte Framing?

 

3. Welche Nachteile haben Frames?

 

4. Ist Framing nach dem Urheberrecht unzulässig?

 

5. Gelinkt und zugeframt - Und was dagegen tun?

 

6. Ist Framing wettbewerbswidrig?

 

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Framing stand nicht nur in Deutschland häufig im Mittelpunkt von Streitigkeiten. Nicht immer wurden diese bis zu einem Gerichtsurteil durchgefochten. Mehr Informationen zu Framing-Disputen finden sie bei linksandlaw.com unter Linking Cases!

 
 

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