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Der
Herr des Links – Die zwei Frames
2.
Wie beurteilen Gerichte Framing?
Noch
wäre es zu früh, den Schluss zu ziehen, Gerichte stünden dem Framen fremder
Webseiten grundsätzlich negativ gegenüber. Es kommt sicherlich auf die
konkreten Umstände des Einzelfalls an. In Deutschland wurden framende Links von
einer Suchmaschine für die Baubranche von LG
und OLG Düsseldorf für
zulässig befunden. Jedoch mussten sich die Gerichte mit der urheberrechtlichen
Problematik des Framings nicht vertieft auseinandersetzen, weil sie auf den
geframten Webseiten kein urheberrechtlich geschütztes Werk des Klägers
ausmachen konnten. In der Auseinandersetzung um das Framen von einer Wetterkarte
von Meteo-Data bejahten sowohl LG
Steyr als auch OLG Linz
eine Wettbewerbswidrigkeit. Dem widersprach allerdings der OGH
und änderte die vorinstanzlichen Entscheidungen dahingehend ab, dass der Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde. Für unzulässig
wurde das Umgeben einer Webseite mit einem Werbebanner enthaltenden Frame vom LG
Köln gehalten.
In
den USA wurde einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Framing im
Verfahren Futuredontics,
Inc. v. Applied Anagramics, Inc. nicht stattgegeben.
Die
bisherigen Entscheidungen zum Framing können Sie hier (im Volltext und zum Teil
mit eigenen Anmerkungen) nachlesen:
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