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Framing: Der
Herr des Links – Die zwei Frames
Ein
Frame sie anzulocken, sie alle zu täuschen,
Ins Dunkel sie zu führen und ewig zu verwirren
Im Internet, wo das Böse droht.
Einleitung
Frames
sind zwar nicht ganz so alt wie das World Wide Web, aber seit ihrer Einführung
mit dem Netscape Navigator 2 ein aus dem Internet nicht mehr wegzudenkendes
Gestaltungsmittel. Dabei ist ihr Ruf nicht einmal der beste. Dies liegt zum
einen an mit ihnen verbundenen Nachteilen (z.B. im Hinblick auf das Setzen eines
Lesezeichens oder Links), zum anderen an der juristischen Diskussion darüber,
ob es zulässig ist, fremde Webseiten in ein eigenes Frameset einzubinden. Dabei
kann leicht der Eindruck entstehen, Framing sei ein Instrument, um Nutzer in die
Irre zu führen und zu täuschen, nämlich z.B. darüber, wer im World Wide Web
berechtigt ist, ein Werk anzubieten oder zwischen welchen Anbietern vertragliche
Beziehungen bestehen. Doch
sind Frames nicht, wie in einem
Forum
diskutiert, böse. Frames sind vielmehr, um einen vor allem im christlichen und
philosophischen Bereich verwendeten Begriff aufzugreifen, Adiaphora, d.h. ein
Mittelding, das selbst moralisch neutral ist, von sich aus weder gut noch böse.
Es kommt entscheidend darauf an, wie die Technik des Framens im konkreten Fall
eingesetzt wird. Framing ist nicht per se rechtmäßig oder rechtswidrig. Dies
macht es auch so schwierig, Webmastern eine kurze, allgemein formulierte Antwort
auf die Frage nach der Zulässigkeit der Einbindung fremder Inhalte in ein
eigenes Frameset zu geben.
In
dieser Rubrik sollen nach und nach technische und rechtliche Fragen des Framings
aufgegriffen werden. Dabei wird auf juristische Details bewusst verzichtet. Wer
sich mit diesen näher beschäftigen will, sei auf die unter http://www.linksandlaw.com/legalresources-publicationsgerman.htm
aufgeführte Literatur verwiesen, und wen meine Ansicht dazu interessiert, der
sollte gelegentlich wieder vorbeischauen, da ich hoffe, meine Dissertation gegen
Ende 2003 hier im Volltext anbieten zu können. An
dieser Stelle soll lediglich für den interessierten Laien ein grober Überblick
über den Stand der Diskussion vermittelt werden, nach dem er sich bei der
Erstellung seiner eigenen Webseite richten kann.
An
den Anfang stelle ich die Frage, wie Framing bislang von den Gerichten beurteilt
wurde. Updates in der Zukunft werden näher auf die urheber- und
wettbewerbsrechtliche Problematik des Framens eingehen, sich mit den Vor- und
Nachteilen der Technik beschäftigen und Hinweise dazu geben, was ein Webmaster
dagegen unternehmen kann, wenn seine Webseite in einem fremden Frame dargestellt
wird.
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